Ausführungen zum Bundesratsentscheid vom 28. Oktober – aktualisiert

Wir verweisen auf untenstehende Informationen und den link von Swiss Olympic zu den nationalen Vorgaben. Kantonal kann es zusätzliche, strengere Vorschriften geben, die von den Klubs/Sportschulen selber bei den Behörden in Erfahrung gebracht werden müssen.

Deutsch_Swiss Olympic Dossier-Covid-19 und Q&A
Français Swiss Olympic Dossier-Covid-19 et Q&R

Das Q&A wird laufend aktualisiert.

Breitensport

Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr: Keine Einschränkungen von Trainings, weder im Innen- noch Aussenraum. Training mit Körperkontakt ist erlaubt. Jedoch sind Wettkämpfe untersagt.

Breitensport und über 16 Jahre: Keine Sportaktivitäten mit Körperkontakt. Training bis maximal 15 Personen (inkl. Coach) erlaubt. Technik- oder Einzeltrainings sind möglich sofern Abstand (min. 1.5m) eingehalten wird und eine Maske getragen wird. Die Maske kann abgelegt werden, sofern zusätzliche Platzverhältnisse, d.h. min. 15m2 ausschliessliche Nutzung pro Person, Kapazitätsbegrenzung und Lüftung der Räumlichkeit gewährleistet ist.

Leistungssport / Nationalmannschaft

Im Leistungssport sind Trainings und Wettkämpfe von Einzelpersonen oder Gruppen von max. 15 Personen auch bei Sportaktivitäten mit Körperkontakt und ohne Maske zulässig. Ev. kantonal strengere Vorschriften sind zu beachten. Es gilt das Prinzip der beständigen Gruppe: Wenn in der Nationalmannschaft mit Körperkontakt trainiert wird, dann nicht noch im Heimclub zusammen mit den Breitensportlern trainieren (= beständige Wettkampfteams).

Schutzkonzept

Es wird empfohlen, dass die Klubs/Sportschulen auf die Schutzkonzepte vom Mai zurückgreifen und diese mit den neuen Angaben ersetzen (Gruppengrösse, Abstand, Maskenpflicht).

 

Informationsmaterial für Klubs:

https://bag-coronavirus.ch/downloads/
https://ofsp-coronavirus.ch/telechargements/
https://ufsp-coronavirus.ch/download/

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